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Für die Anwendbarkeit des BFSG genügt schon die Zurverfügungstellung einer Online-Terminbuchungsoption auf einer Website, wie aus den „Leitlinien für die Anwendung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hervorgeht: Denn die Zurverfügungstellung einer solchen Terminbuchungsmöglichkeit geschieht bereits... See more
Thomas Klindt • eCommerce und Barrierefreiheit – Obacht für alle Online-Shops
Heinz Tschabitscher
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